Die Anklage wurde im verkürzten Verfahren behandelt. Seit der Masseneinwanderungsinitiative von 2014 gilt: Wird ein Ausländer der gewerbsmässigen Hehlerei schuldig gesprochen, gilt ein obligatorischer Landesverweis von mindestens fünf Jahren. An der Verhandlung am Donnerstagmorgen wurde geprüft, ob das verkürzte Verfahren rechtmässig, die Anklage korrekt und die Sanktion angemessen sei. Es gab keine Plädoyers oder Vorfragen.
Eigenkonsum harter Pornografie und unbefugtes Weiterleiten sexueller Inhalte wurden ihm vorgeworfen. Warum er denn die Videos weitergeleitet habe, obwohl er kein Einverständnis dafür hatte, wollte der Richter von ihm wissen. Er wisse es nicht, sagte der Beschuldigte, er habe es einfach an Bekannte weitergeleitet. Er gestand alle Straftaten.
Nach einer kurzen Besprechung verkündete der Richter das Urteil: Der Vorschlag der Staatsanwaltschaft werde übernommen und der Beschuldigte für sechs Jahre dem Land verwiesen. Er wird mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bestraft, wovon er bereits fast ein Jahr abgesessen hat. Dazu muss er Busse, Gerichtsgebühren und übrige Kosten von über 11’000 Franken bezahlen. Er wird per sofort aus dem Gefängnis entlassen und dem Migrationsamt für den Landesverweis übergeben. Als der Richter ihn fragt, wohin er nun gehen werde, antwortete der Ukrainer: «Ich weiss es nicht, das habe ich noch nicht geplant, aber ich werde das Land verlassen.»