|
| |
| | Im letzten Parlamentsbrief haben wir über die Behördeninitiative «Verbot biometrischer Gesichtserkennung» berichtet. Diese Initiative will, dass der Einsatz von maschineller Gesichtserkennung kantonal verboten werden soll. Eines der Argumente gegen die Initiative der GLP war, dass das «Gesetz über die Information und den Datenschutz» (IDG) dies schon regelt. Währenddessen wurde im Kantonsrat schon über eine andere Initiative zu Datensicherheit debattiert. |
|
|
| Videoüberwachung und Datenschutz sind immer wieder Thema. (Symbolbild: Marit Langschwager) |
|
| Und zwar über die kantonale Initiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität». Diese kommt – mit einem Gegenvorschlag – am 30. November vor das Stimmvolk. Sofortige Auswirkungen auf die Stadt Winterthur hätte die Initiative nicht, schätzt der städtische Datenschutzbeauftragte Tobias Naef ein. Er kontrolliert und berät die Stadt als unabhängige Stelle in Sachen Datenschutz. «Die Initiative ist ein wichtiger Ausdruck davon, dass wir in einem digitalen Zeitalter leben und die Verfassung ein Update braucht.» Die Initiative will, dass der Kanton die Daten von Privatpersonen stärker schützt. «Sie stellt Leitlinien für die Zukunft vor», so Naef. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen ein Nein zur Initiative. Grundsätzlich sei das Anliegen der Bevölkerung für genauere Regulierung zu Datenschutz nachvollziehbar. Die Initiative sei aber zu absolut, ausserdem würden die Anliegen schon im neu revidierten IDG, dem Datenschutzgesetz des Bundes und dem Archivgesetz geregelt. |
|
| | «Es würde sich nicht viel ändern» Tobias Naef, Datenschutzbeauftragter der Stadt |
|
| | Die Videoüberwachung der Stadt würde Naef nochmals genauer anschauen. Trotzdem sei die Initiative und der Gegenvorschlag eine «willkommene Stärkung des Datenschutzes». Beim Gegenvorschlag merke man, «dass sich mehr Jurist:innen um den Text gekümmert haben». Der Kantonsrat empfiehlt, den Gegenvorschlag anzunehmen. Die SVP und FDP lehnen ihn ab – er gefährde die Effizienz der Verwaltung und gehöre auf Bundesebene. Der Regierungsrat lehnt diesen auch ab. Die Initiative führt sechs Forderungen auf, der Gegenvorschlag nimmt einige in präzisierter, aber abgeschwächter Form auf. Die erste Forderung ist das Recht auf Vergessenwerden. Es würde bewirken, dass Privatpersonen verlangen können, dass die eigenen Daten vom Kanton gelöscht werden. Das Löschen von Daten ist zurzeit mit dem Datenschutzgesetz geregelt und obligatorisch, wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. «Einige Forderungen der Initiative kennt das Datenschutzrecht schon», sagt Naef. «Jedoch würde mit der Initiative und auch mit dem Gegenvorschlag das Fundament des Datenschutzes gestärkt.» Die Kantonsverfassung, deren Änderung die Initiative fordert, sei wie ein Bauplan. Wie neue Elemente der Initiative, wie das Recht, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden, dann wirklich umgesetzt würden, sei schwierig zu sagen. |
|
|
| Tobias Naef begrüsst die Stärkung des Datenschutzes. (Bild: Gina Folly) |
|
| Das Recht auf ein Offline-Leben soll festhalten, dass ein analoges Leben möglich sein muss. Alle Dienstleistungen des Kantons müssten sowohl digital als auch analog vorhanden sein, dazu gehören unter anderem auch solche von Spitälern, Fachhochschulen, Universitäten, dem Steueramt und der Polizei. Der Gegenvorschlag nimmt diese Forderung auf, macht aber Ausnahmen möglich. Das Recht auf Informationsfreiheit soll den Druck auf den Kanton erhöhen, dass er Personendaten besser schützt. Dies sei derzeit im Datenschutzgesetz des Bundes geregelt, habe jedoch «so gut wie nie Konsequenzen, wenn es verletzt wird», steht auf der Webseite des Initiativkomitees. Diese Forderung wurde im Gegenvorschlag wörtlich übernommen. Ein weiteres Anliegen ist das Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden. Bewerbungen sollen beim Kanton zum Beispiel nicht nur durch einen Algorithmus sortiert werden. Im Gegenvorschlag ist diese Forderung insofern aufgenommen, als Entscheide über Grundrechte in der Regel nur von natürlichen Personen getroffen werden dürfen. Das Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden, legt fest, dass Daten nicht zur Überwachung verwendet werden dürfen. Hier könnten falsche Erwartungen entstehen, denn der Kanton darf dieses Grundrecht einschränken, wenn es im öffentlichen Interesse ist. Im Gegenvorschlag wird deswegen festgehalten, dass nicht permanent überwacht werden darf. |
|
|
| 105 Personen haben unsere Umfrage vom Freitag ausgefüllt. Über ein Drittel sind sich bei der Initiative und dem Gegenvorschlag noch nicht sicher. (Grafik: WNTI) |
|
| Das Recht auf Schutz vor Verwendung von Daten ohne Zustimmung will regeln, dass der Kanton Daten nur mit Zustimmung erheben darf. Der Kanton bearbeitet Daten nur mit einer gesetzlichen Grundlage. Die Zustimmungs-Regel setzt voraus, dass man eine Wahl hat – die gibt es bei der Verarbeitung von Steuerdaten zum Beispiel nicht. Initiiert wurde die Initiative von der Piratenpartei Zürich, unterdessen wird sie von einem eigenen Komitee getragen. Die Initiative will die digitale Integrität als ein neues Grundrecht festhalten – ergänzend zur körperlichen und seelischen Unversehrtheit. In Genf wurde 2023 eine ähnliche Initiative mit 94 Prozent angenommen, in Neuenburg 2024 mit 91 Prozent. Die Forderung nicht ausschliesslich von einer Maschine bewertet zu werden und das Verwenden von Daten nur mit Zustimmung, gibt es nur in Zürich. Kantonsrat und Regierungsrat lehnen die Initiative ab. Nur die AL unterstützt sie. Der Winterthurer Kantonsrat der Partei, Manuel Sahli, sagte in der Debatte im Kantonsrat am 11. April in seinem Votum: «Es soll ein Recht auf Informationssicherheit, ein Recht auf die eigenen Daten geben, und dies auch bei staatlichem Handeln.» Der Kantonsrat empfiehlt, den Gegenvorschlag anzunehmen. Die FDP, SVP und der Regierungsrat lehnen ihn ab. |
|
| |
| Im Wintibrief 134 hatten wir geschrieben, dass die SVP-Sektionen Altstadt-Mattenbach und Seen eine Petition gegen Tempo 30 auf der Tösstalstrasse lanciert hatten. In Wahrheit handelte es sich um gesammelte Unterschriften im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens. (tz) |
|
| | Hilf mit, WNTI gross zu machen! 💌 Erzähl’s weiter: Teile diesen Newsletter mit deinen Freund:innen. 📢 Bleib dran: Folge uns auf Instagram und LinkedIn für die neuesten Updates. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
| Die perfekte App, um einfach zu reisen. Willst du in der ganzen Schweiz entspannt unterwegs sein? Mit der ZVV-App planst und bezahlst du alle Fahrten bequem in einer App – vom täglichen Pendeln bis zum spontanen Weekendtrip quer durch die Schweiz. Hast du ein ZVV-Abo, wird es auch ausserhalb des Verbunds automatisch angerechnet. Dank SwissPass-Login, HalbtaxPLUS und dem Check-in-Ticket reist du noch einfacher und sogar Tickets für Mitreisende können über die App gelöst werden. So bist du überall unkompliziert unterwegs – ob in Zürich, Bern oder St. Gallen. |
|
| | |
| Die neunte Niederlage: Der FCW hat am Samstag gegen die Grasshoppers 0:1 verloren, so der Tages-Anzeiger. In der 88. Minute schoss Andrin Hunziker vom FCW ein Tor, welches später vom VAR als ungültig erklärt wurde. Kurze Zeit später schoss Nikolas Muci für GC das entscheidende Tor. Somit bleibt der FCW auf der Abschussliste der Super League.
288-Millionen-Kredit für Abwasser: Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Winterthur soll umfassend modernisiert werden, teilte die Stadt am Freitag mit. Der Bund verpflichtete die ARA dazu, Mikroverunreinigungen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe aus dem Abwasser zu entfernen. Dafür will die ARA ein Verfahren mit granulierter Aktivkohle verwenden. Der Stadtrat beantragt für das erste Bauprojekt einen Kredit von 288 Millionen Franken. 2026 kommt dieser vor das Stimmvolk.
Frühpension für Vorsteherin des Steueramtes: Caroline Lüthi geht nach rund 23 Jahren bei der Stadt in die Frühpension, schreibt die Stadt in einer Medienmitteilung. Sie schätzte die Steuereinnahmen und realisierte unter anderem Projekte, wie die Digitalisierung. Die Stelle wird demnächst öffentlich ausgeschrieben.
Der zehnte Sieg: Am Sonntag erzielte Pfadi Winterthur einen 37:30-Erfolg gegen den Titelverteidiger HC Kriens-Luzern, teilt der Verein auf der Webseite mit. Somit kommt das Team ins Viertelfinale des Mobiliar Handball Cup. Es ist der zehnte Sieg in Folge der Saison. Vor 1683 Zuschauer:innen in der Axa-Arena lieferten sich die Vereine einen intensiven Wettkampf.
|
|
| |
| |
| Die Datenschutzstelle ist eine unabhängige Stelle. Sie beaufsichtigt die Datenbearbeitung, um die Privatsphäre der Winterthurer:innen zu gewährleisten. Im Oktober 2024 hat das Parlament Tobias Naef zum Datenschutzbeauftragten gewählt. Seine Aufgaben sind, die Behörden zu beraten, weiterzubilden und zu kontrollieren, Öffentlichkeitsarbeit und Privatpersonen zu beraten. Wenn eine Person herausfinden will, was die Schulen für Daten über sie haben, erklärt Naef, wie sie zu den Informationen kommt. Oder wenn jemand eine Überwachungskamera sieht und sich fragt, ob es an diesem Ort eine geben darf, dann überprüft er das. Ausserdem erstellt die Datenschutzstelle jährlich einen Tätigkeitsbericht. |
|
| | Nach einer Marroni-Verkostung und dem Kürbissuppen-Geschlürfe, widmeten wir uns der Aufgabe, eine Kastanien-Redaktion und Verlag zu basteln. Deswegen begrüssen wir dich diese Woche mit unseren Kastanien-Porträts. Keine Sorge, der Newsletter wird weiterhin von Menschen geschrieben. Started guet id Wuche, Kiino |
|
|
|
|
|
| |
|