Über zwei Jahre wurde verhandelt. Einer der Hauptstreitpunkte war die Laufzeit. Die Stiftung wollte 30 Jahre, die Besetzer:innen forderten 50. Die beiden Parteien einigten sich schliesslich auf 37 Jahre. Parallel beauftragten sie eine Architektin für eine Kosteneinschätzung der nötigen Sanierungsarbeiten.
Juristisches Fachwissen war im Haus keines vorhanden. «Vier Personen haben sich über drei Jahre intensiv damit auseinandergesetzt, mit Anwält:innen, Architekt:innen und Wohnbauvereinigungen. Es war sehr viel Arbeit», so Arthur.
Ab Vertragsunterzeichnung werden monatlich rund 400 Franken pro Person anfallen, Baurechtszins und Umbaukosten eingerechnet. «Wir haben versucht, das Beste herauszuholen», sagt Arthur. Im Vergleich zu anderen Häusern, die Verträge zur Rohbaumiete erhalten hätten, seien sie gut weggekommen.
Unterschrift steht noch aus
«Eigentlich war der Vertrag fertig ausgehandelt, aber Terresta ist nochmals mit Änderungen gekommen», sagt Arthur. Eine Genossenschaft, die als Vertragspartei dienen wird, sei bereits gegründet. Terresta schreibt auf ihrer Website, solche Verträge sollten mehr Menschen kostengünstigen und sicheren Wohnraum ermöglichen.
Auf Anfrage bestätigt Ariel Leuenberger, Leiter Kommunikation der Terresta, dass der Baurechtsvertrag noch nicht final unterzeichnet sei. Deshalb könne er keine weiteren Auskünfte geben. Was der Stiftungsrat im Sommer 2023 entschieden hatte, liess er jedoch durchblicken: Die Liegenschaft Bürglistrasse 32 solle aufgrund des geringen Ausnützungspotenzials und des Gebäudezustands im Baurecht abgegeben werden. Zudem würden im Gegensatz zur «Gisi» keine Beschwerden aus der Nachbarschaft vorliegen.
Die Situation der anderen besetzten Häuser in Winterthur ist hingegen weniger klar. Für die «Gisi» etwa sieht die SKKG keine vergleichbare Lösung vor.