Dieses hat nun weder für noch gegen die Wegweisung des Wagenkollektivs Mumpitz geurteilt. Sondern ist gar nicht erst darauf eingetreten. Das bedeutet, dass das Gericht den Sachverhalt nicht in seinen Zuständigkeiten sieht. Die Stadt Winterthur ist anderer Meinung und hat nun ein rechtliches Verfahren beim Obergericht eingereicht. Für diese Verhandlung gibt es noch keinen Termin.
Auf dem Wagenplatz im Nägelsee-Quartier nimmt das Kollektiv den Entscheid des Bezirksgerichts trotzdem positiv auf. «Das Land gehört der Stadt. Sie nutzen es aber nicht und haben auch keine Pläne dafür. Deshalb verstehen wir den hohen Aufwand nicht, den die Stadt betreibt, um uns loszuwerden, ohne mit uns das Gespräch zu suchen.» Die Stadt Winterthur meint dazu, dass der Aufwand «der Übliche für die Erstellung einer Rechtsschrift» sei. Und immer noch könne man nicht tolerieren, dass «mit einer illegalen Besetzung einfach Fakten» geschaffen würden.
Vorerst muss sich das Wagenkollektiv also nicht vor einer Räumung fürchten; obwohl gleichzeitig auch eine Strafanzeige gegen die illegale Besetzung läuft. Ob diese schnell vorankommen wird, ist aber fraglich, denn laut Kollektiv seien sich die Behörden nicht sicher, was überhaupt der Tatbestand sei.