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| | Guten Morgen Die ETH will Strom von einem Anbieter kaufen, der Männer und Frauen gleich entlöhnt. Und jetzt klagt ausgerechnet die Stadt Winterthur dagegen? Wir haben Stefan Fritschi dazu interviewt.
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| «Politische Färbungen haben im Submissionswesen keinen Platz», sagt Stadtpräsident Stefan Fritschi. (Bild: Robyne Dubief) |
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| Warum klagt die Stadt gegen Lohngleichheit, Stefan Fritschi? |
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| Als «diskriminierend» empfand die Stadt ein Zuschlagskriterium der ETH, das die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau bei der Strombeschaffung gewichten wollte. Mit Politik habe die Klage dagegen nichts zu tun, sagt der Stadtpräsident. von Tizian Schöni |
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| Letzte Woche sorgte ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts für Aufsehen: Es erklärte eine Ausschreibung der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) für ungültig, wie der «Tages-Anzeiger» bekannt machte. Die ETH muss die eingegangenen Offerten ungeöffnet zurücksenden und ihre Strombeschaffung im zweistelligen Millionenbereich neu ausschreiben. Klägerin war die Stadt Winterthur, die mit Stadtwerk schon zuvor Stromlieferantin der ETH war. Sie stellte sich ausgerechnet gegen ein Zuschlagskriterium, dass die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau gewichten wollte. Auskunft gibt Stadtpräsident Stefan Fritschi (FDP), der bis Ende Juni Vorsteher der Technischen Betriebe war. Stefan Fritschi, die Stadt hat gegen ein Zuschlagskriterium der ETH geklagt, das die Lohngleichheit von Mann und Frau berücksichtigen wollte. Warum? Es ist klar: Die Medien suchen sich jetzt die politischen Elemente raus. Aber dem Stadtrat geht es ganz einfach um Fairness und darum, dass man sich an die gesetzlichen Grundlagen hält. Politische Färbungen haben in dem streng regulierten Submissionswesen keinen Platz. Gegen welche Bestimmung hat die ETH aus der Sicht der Stadt konkret verstossen? Die Lohngleichheit wird bereits durch das Gleichstellungsgesetz gefordert ‒ es besagt, dass der nicht erklärbare Lohnunterschied unter fünf Prozent betragen muss. Erfüllt ein Betrieb dieses Kriterium nicht, darf er gar nicht an einer Submission teilnehmen. Es ist also ein Eignungskriterium ‒ in den Zuschlagskriterien jedoch ist die Vorgabe nicht zulässig. Die Ausschreibung, die wir vor Gericht angefochten haben, war übrigens bereits die zweite, die wir beanstandet haben, und zwar im Rahmen der Fragerunde auf SIMAP, der nationalen Plattform für Ausschreibungen: In der ersten hatte die ETH die Eigenproduktion als Kriterium drin ‒ auch das ist ein problematisches Kriterium. Wer sich in der Branche etwas auskennt weiss genau, dass es in der Schweiz gewisse Werke gibt, die eine hohe Eigenproduktion haben. Die ETH hat daraufhin die Ausschreibung abgebrochen. |
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| | «Wir erfüllen das Fünf-Prozent-Ziel aus dem Gleichstellungsartikel schon seit vielen Jahren. Wenn am Schluss so kleine Unterschiede matchentscheidend sein sollen, ist das für mich nicht Fairplay.» Stefan Fritschi (FDP), Stadtpräsident |
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| Die Stadt gibt sich die Lohngleichheit selbst vor und führt sie auch als Richtlinie in ihren eigenen Beschaffungskriterien auf. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen: Gut, das Kriterium ist nicht astrein gesetzlich hergeleitet, aber wir erfüllen es ja. Warum dagegen klagen? Das Submissionswesen kann man gut oder schlecht finden. Aber es gibt gewisse Spielregeln und die sind ganz genau vorgegeben. Wir sind nicht gegen die Lohngleichheit. Aber so wie das Kriterium ausgeschrieben ist, hätten wir als Stadt mit einem unerklärbaren Lohnunterschied von 4,3 Prozent einen Nachteil. Innerhalb der Fünf-Prozent-Hürde hätte es für einen tieferen Gehaltsunterschied mehr Punkte gegeben. War Stadtwerk ernsthaft der Meinung, wegen der 4,3 Prozent zu unterliegen? Schliesslich wurde die Lohngleichheit mit zehn Prozent gewichtet, der Preis mit 90. Wir wissen es nicht, die Offerten wurden ja nicht geöffnet. Was ich sagen kann: Wir erfüllen das Fünf-Prozent-Ziel aus dem Gleichstellungsartikel schon seit vielen Jahren. Wenn am Schluss so kleine, nicht erklärbare Unterschiede matchentscheidend sein sollen, dann ist das für mich nicht Fairplay. Sondern es riecht danach, dass der Käufer von vorne herein gewusst hat, welcher Ausschreibungsteilnehmer hier mit welchem Prozentsatz aufwartet. Sie suggerieren, die ETH habe die Ausschreibungskriterien auf einen Teilnehmer zugeschnitten? Ich staune zumindest, dass wir bei der ersten Ausschreibung einen Fehler anmerken, der dann korrigiert werden muss. Und dass bei der zweiten ein Zuschlagskriterium zur Anwendung kommt, zu dem das Verwaltungsgericht sagt, es sei nicht geeignet für die Strombeschaffung. |
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| | «Ausschreibungen sind keine politischen Geschäfte, sondern juristische. Wenn man das anders anschaut, kommen wir in Teufels Küche.» Stefan Fritschi (FDP), Stadtpräsident |
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| Moment ‒ gegen das Kriterium an sich hat sich das Verwaltungsgericht nicht ausgesprochen. Lediglich gegen das Tool, mit dem die Lohnungleichheit laut der ETH gemessen werden sollte. Das Bundesverwaltungsgericht hat zum Zuschlagskriterium keinen Entscheid gefällt. Es ist also nicht klar, ob es rechtens ist oder nicht. Aber bei der Klage ging die Stadt davon aus, dass es nicht rechtens ist. Die ETH kann es von mir aus mit einem neuen Tool nochmals probieren. Aber das Bundesverwaltungsgericht hat klar darauf hingewiesen, dass der Stromeinkauf nicht das geeignete Produkt ist, um die Lohnungleichheit in den Zuschlagskriterien zu bemessen ‒ anders als in der Reinigungsbranche oder im Strassenbau, wo das Produkt direkt mit der Lohnarbeit verknüpft ist. Wenn man nicht als Jurist, sondern als Stadtrat auf das Ganze blickt, könnte man auch sagen: Statt zu klagen, arbeiten wir an den 4,3 Prozent unerklärbarem Lohnunterschied. Ich sage es noch einmal: Ausschreibungen sind keine politischen Geschäfte, sondern juristische. Wenn man das anders anschaut, kommen wir in Teufels Küche ‒ in der jeder so ausschreibt, dass der eigene Kollege den Auftrag erhält. In diesem Fall wäre es der Kollege, der seine weiblichen Angestellten gleich gut zahlt wie die männlichen. Wir zahlen auch gleich. Aber bei so einem kleinen Toleranzspielraum werden wir als Stadt benachteiligt. Stellen Sie sich vor, ein kleiner Stromhandelsbetrieb nimmt teil, der nur Frauen oder Männer angestellt hat ‒ der unerklärbare Lohnunterschied wäre null Prozent. Wir als Stadt gelten jedoch immer als eine Rechtseinheit mit tausenden Beschäftigten. Könnten wir nur als Stadtrat teilnehmen, wären wir auch im Vorteil ‒ bei uns verdienen alle gleich viel. |
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| Hol dir jetzt deine Musikfesttickets Die 51. MFW stehen vor der Tür. Und: Für Freitag- und Sonntagabend hat’s noch Tickets. Wer einen gemütlichen Abend mit der wahrscheinlich relevantesten Indie-Band unserer Zeit (die vor ihrer grossen USA- und Australien-Tournee bei uns vorbeischaut), einem talentierten Songwriter und dem neuen Stern der Neo-Grunge-Szene erleben möchte, holt sich ein Ticket für Freitag. Wer lieber rauen Celtic Punk mit politischen Statements und die jüngsten Maschinen aus der Punk’n’Roll-Welt mag, holt sich ein Ticket für Sonntag. |
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| | | Terresta startet mit Sanierungen an der BurgstrasseRund 370 Wohnungen will Terresta in der Überbauung über die nächsten acht Jahre sanieren ‒ in bewohntem Zustand (WNTI berichtete). Nun startet eine erste Etappe mit der Innensanierung von 47 Wohnungen, wie die Immobilienverwaltung der SKKG gestern bekanntgab. Auf die Mietzinse sollen «deutlich weniger» als die möglichen 50 bis 70 Prozent der wertvermehrenden Kosten abgewälzt werden. |
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| | «True Picture» vergibt 75’000 FrankenDas vom Winterthurer Fotografen Manuel Bauer ins Leben gerufene Förderprogramm (WNTI berichtete) zeichnet fünf junge Fotojournalist:innen aus. Sie erhalten je 15’000 Franken Förderbeitrag und ein 18-monatiges Mentoringprogramm, um eine Langzeitreportage umsetzen zu können. Die Würdigung «Honorable Mention» erhielt unter anderem Jonathan Labusch, der als Presse- und Konzertfotograf regelmässig in Winterthur anzutreffen ist. |
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| | Weitere Kurz-NewsZum Festival günstiger in die Partnerstadt: La Chaux-de-Fonds und Winterthur haben eine besondere Verbindung zueinander: Sie sind Partnerstädte. Eine Stiftung der beiden Gemeinden will diese Beziehung erlebbar machen und organisiert dafür einen Kulturaustausch: Winterthurer:innen können das Strassenkunstfestival «La Plage» in La Chaux-de-Fonds günstiger besuchen. Umgekehrt erhalten Bürger:innen aus dem Welschland die Chance, die hiesige Kulturnacht im September zu erleben. Es hallt in der Kirche St. Laurenzius: Letztes Jahr wurde die katholische Kirche in Wülflingen für 4,5 Millionen Franken saniert. Wie der «Landbote» berichtet, hätten Kirchgänger:innen nun Mühe, den Priester zu verstehen. Grund sei einerseits die spezielle, ovale Geometrie der Kirche, andererseits aber auch die sanierte Decke, die den Schall unregelmässig zurückwerfe. Zwei Gutachter sollen nun klären, welche der an der Sanierung beteiligten Firmen für das Echo haften muss. 5a aus Talhof-Erlen erkämpft sich Wanderpokal: «fitforkids» heisst der Sportwettbewerb, bei dem Schulkinder über das Jahr hinweg Punkte für sich und ihre Klasse sammeln können. Die Schulklassen mit den meisten Punkten traten am vergangenen Wochenende im Finale gegeneinander an. Am meisten Einzelpunkte hatte Henri Grob gesammelt ‒ er besuchte in einem Schuljahr ganze 50 Sportanlässe und erhielt dafür den «Winti-Leu» und einen Jahres-Sportpass. |
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| Das kostet das Albanifest
 | Albanifest ‒ lohnt sichs? Schwaben, Schweizerinnen und anscheinend auch Winterthurer schauen gerne aufs Geld. Vor allem, wenn es aus der Steuerkasse kommt. Gleich mehrere Leser:innen fragten im Nachgang des Albanifests «Was kostets?» und bekamen eine «ungeschönte Bilanz» zu sehen. Im vergangenen Jahr verursachte das Albanifest bei den städtischen Behörden einen Aufwand von 543’000 Franken. Auf Anfrage hat das Departement Sicherheit und Umwelt die Kosten für 2025 aufgeschlüsselt. Die grössten Posten sind Reinigung, Entwässerung, Signalisation und Entsorgung (110’000 Franken), die Nutzung des öffentlichen Grundes und zusätzliche Personalkosten bei der Stadtpolizei (231’000 Franken) sowie Strom, Wasser und ein Kostenanteil an der öffentlichen Beleuchtung (99’000 Franken). In einer Leistungsvereinbarung ist seit 2017 festgehalten, dass sich der Verein mit 125’000 Franken an diesen Kosten beteiligt. Im Gegenzug erlässt die Stadt dem Albanifest maximal 425’000 Franken der übrigbleibenden Gebühren. Und zahlt einen Betriebsbeitrag von 50’000 Franken. Kurz: Maximal kostet das Albanifest die Steuerzahler:in 475’000 Franken im Jahr. Zum Vergleich: Alleine die drei Feuerwerke des letzten Züri Fäscht 2023 kosteten 800’000 Franken. |
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| Das Tiefbauamt verrechnete 2025 110’000 Franken für Reinigung, Entsorgung, Signalisation und Entwässerung. (Bild: wintipix.com) |
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| | Ein Leser hat sich nach der gestrigen Berichterstattung von Seba zum Thurbo an das fast gleichnamige Lied von Stahlberger «Bummler uf Rüti» erinnert. Obwohl es dabei weniger um den Zug, als um einen aufsässigen Fenchel-Liebhaber geht. Viel Spass beim Reinhören, Tizian |
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