Sei die grobe Einteilung erfolgt, schauten die Leitungen Bildung gemeinsam mit den Schulleitungen ins Detail. Dass Geschwister dabei an dieselbe Schule können, werde aber tiefer priorisiert, als dass Kinder aus derselben Nachbarschaft und im selben Jahrgang den Schulweg gemeinsam gehen können, sagt Fischer.
Nebst der Distanz spiele die ausgewogene Zusammensetzung der Klassen eine Rolle. So müssten beispielsweise die Schüler:innen in der integrierten Sonderschulung gleichmässig verteilt werden. Noch komplizierter sei die Zuteilung in der Sek, weil dort zusätzlich Rücksicht auf die Abteilungen (A, B, C) genommen werden müsse.
Anzahl Gesuche ging zurück
Sind Eltern mit dem Entscheid nicht einverstanden, können sie eine Neubeurteilung durch die Schulpflege verlangen. Unterliegen sie jedoch im Rechtsstreit, kostet sie das 400 Franken.
Dieses Jahr gingen rund 100 Gesuche ein, im Vorjahr waren es noch 174 gewesen. «In etwa 30 Fällen zogen die Eltern ihr Gesuch nach einer Erläuterung im Rahmen des rechtlichen Gehörs zurück», sagt Fischer. Bei gut 25 weiteren nehme man direkt eine Wiedererwägung vor ‒ wenn beispielsweise ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werde, das einen längeren Schulweg unzumutbar mache. «Dann bleiben noch etwa 45 Fälle, die vom Rechtsdienst behandelt und von uns in einem Beschluss neu beurteilt werden», sagt Fischer.
Allermeistens folgt die Behörde dabei jedoch dem Entscheid der Leitung Bildung oder der Schulleitung. Wollen Eltern auch die Neubeurteilung anfechten, können sie Rekurs beim Bezirksrat einlegen. Besonders weit ging eine Familie, deren drei Kinder letztes Jahr in drei verschiedene Schulhäuser eingeteilt wurden. Sie scheiterten im Mai vor Bundesgericht, wie der «Beobachter» berichtete.
Besser eingeteilt, besser informiert ‒ und teurer
Dass die Anzahl der Rekurse wieder zurückgeht, führt Fischer auf drei Gründe zurück. Erstens nehme man die Einteilungen «sorgfältiger» vor, die Bildungsteams arbeiteten etwa besser mit den Schulleitungen zusammen. «Aus dem Fall in Hegi im letzten Jahr haben wir unsere Erfahrungen gezogen», sagt der Schulpfleger. Zudem investiere man mehr in die Aufklärungsarbeit der Eltern, etwa über die stadtweit organisierten Elternabende beim Eintritt in den Kindergarten oder den Übertritt in die Oberstufe. Und schliesslich nennt er auch die Gebühren, die eine Neubeurteilung auslöst und die womöglich eine abschreckende Wirkung hätten.
«Ich kann den Ärger der Eltern verstehen», sagt Markus Fischer. Dass es zu Herausforderungen in der Familienplanung kommt, ist ihm bewusst. Aber er sagt auch klar: «Es besteht keine freie Schulwahl und damit auch kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung zu einer bestimmten Schule und Klasse.» Die Zuteilung der rund 13’000 Winterthurer Schüler:innen ‒ sie wird auch in Zukunft eine komplexe Aufgabe mit teilweise schmerzhaften Entscheiden bleiben.