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Guten Morgen, Heute habe ich leider ein eher unschönes Thema für euch: einen über eine Kreuzung geschleiften Velofahrer. Das heisst, welche rechtlichen Folgen dieser Vorfall vor zwei Jahren für den Lenker des Autos nun hat. Aber auch Erfreuliches – der Spatenstich zum neuen Schwimmbad. |
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| Über diese Kreuzung schleifte ein Autofahrer vor zwei Jahren einen Velofahrer. (Bild: Sebastian Galli) |
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Velofahrer über Kreuzung geschleift: Autofahrer soll sechs Monate ins Gefängnis |
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Vor zwei Jahren artete ein Streit an einer Kreuzung derart aus, dass ein Autofahrer einen Velofahrer anfuhr. Nun wurde er wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Fahrerflucht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte 21 Monate bedingte Freiheitsstrafe, die Richterin ging darüber hinaus. von Sebastian Galli |
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Sieben gebrochene Rippen, ein gebrochenes Schienbein und mehrere Schürfungen – laut der Staatsanwaltschaft sei es lediglich ein glücklicher Zufall gewesen, dass es nur zu diesen Verletzungen gekommen sei. Sie sind das Resultat einer versuchten schweren Körperverletzung, die sich vor zwei Jahren an der Kreuzung der Frauenfelderstrasse und Seenerstrasse zugetragen hat. Für die Staatsanwaltschaft und den Privatkläger sind die Verletzungen das Ergebnis eines bewussten Versuchs, das Opfer zu verletzen. Der Verteidiger des heute 30-Jährigen sieht dies hingegen als Affekttat, die das Opfer provoziert habe. Im Sommer 2024 war der Geschädigte auf seinem E‑Bike zusammen mit seiner Familie unterwegs, als der Beschuldigte in seinem Audi mit knallendem Auspuff an ihnen vorbeifuhr. Der Geschädigte verfolgte den Fahrer daraufhin zur Kreuzung beim Bahnhof Oberwinterthur, wo dieser an der Ampel wartete. Dabei gerieten die beiden Männer aneinander. Gegenüber dem Gericht sagte der Beschuldigte, er habe den Geschädigten als aggressiv und frech wahrgenommen. Der Geschädigte habe ihn beleidigt, bevor er ihm eine «geklatscht» habe. Der Verteidiger sprach unter Berufung auf eine Zeugenaussage von einem «brutalen Schlag ins Gesicht». Der Anwalt des Geschädigten sprach von einem «Klaps auf den Hinterkopf». Die Staatsanwaltschaft wiederum betonte, dass die genaue Bezeichnung irrelevant sei, da die Reaktion des Beschuldigten in keinem Verhältnis dazu stehe. |
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| «Ich wollte ihn bestrafen und ihm eine Lektion erteilen.» Beschuldigter |
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Der Angeklagte fuhr mit seinem Auto nach links aus. Nach eigener Aussage, um den Geschädigten «zu bestrafen und ihm eine Lektion zu erteilen». Über das, was danach passierte, wurden sich die Parteien nicht einig. Laut dem Anwalt des Velofahrers und der Staatsanwaltschaft sei dieser von seinem Fahrrad gestürzt, das sich im Unterbau des Autos verkeilte. Der Beschuldigte habe den Velofahrer so bis zur Mittelinsel der Kreuzung mitgeschleift, bevor er den Rückwärtsgang einlegte, abdrehte und davonfuhr. Der Beschuldigte hingegen sagte, er habe den Velofahrer lediglich bis zur Mittelinsel «gestossen», wo dieser dann von seinem Fahrrad fiel. |
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«Wer tut, was der Beschuldigte tat, nimmt Verletzungen nicht nur in Kauf, sondern will diese auch», sagte der Anwalt des Geschädigten gestern Donnerstag im Bezirksgericht Winterthur. Ähnlich klang es von der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte habe wissentlich schwere Verletzungen in Kauf genommen. Insofern sei der Autofahrer auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt worden, obwohl die tatsächlichen Verletzungen im rechtlichen Sinne nur leicht seien. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken sowie das Einziehen des Autos des Beschuldigten. Dem Beschuldigten sei bereits mehrfach der Führerausweis entzogen worden, weshalb davon ausgegangen werden müsse, dass er das Auto wieder lenken und «deliktisch» einsetzen würde. Der Geschädigte forderte als Privatkläger zudem rund 10’000 Franken Schadenersatz sowie 25’000 Franken Genugtuung. |
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| «Das geforderte Strafmass ist jenseits von Gut und Böse.» Verteidiger |
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Der Anwalt des Beschuldigten erkannte zwar den grundsätzlichen Tathergang an, widersprach aber dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmass kategorisch. Sein Klient sei durch den «brutalen Faustschlag» des Velofahrers unter Schock gestanden. Die Tat sei eine affektive und emotionale Reaktion gewesen. Die geforderte Freiheitsstrafe sei «jenseits von Gut und Böse.» Auch das Einziehen des Fahrzeuges als präventive Massnahme erachtete er als unnötig. Sein Klient habe die Lektion fürs Leben gelernt und werde nie mehr eine solche «deliktische Dummheit» begehen. Stattdessen forderte er für Körperverletzung und Fahrerflucht maximal 135 Tagessätze à 30 Franken. Auch wies der Verteidiger die Forderung nach Schadenersatz und Genugtuung des Geschädigten als Privatkläger zurück. Dieser habe die affektive Reaktion seines Klienten durch den «brutalen und unvorhersehbaren Faustschlag ins Gesicht» in Kauf genommen, somit würden dessen Ansprüche entfallen. Der Geschädigte habe «kaltblütig eine Verletzungsabsicht» seines Klienten konstruiert, was seine eigenen kriminellen Kapazitäten beweise. Somit wolle der Geschädigte aus einer selbst provozierten, kriminellen Handlung schamlos Profit schlagen. |
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| «Bloss die Notwehr hat mir noch gefehlt.» Staatsanwältin |
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Die Staatsanwaltschaft betonte im Gegenzug, dass der Beschuldigte selbst nie von einem Faustschlag geredet habe. Das vom Verteidiger geforderte Strafmass sei geradezu absurd und eine Verhöhnung des Opfers. «Bloss die Notwehr hat mir noch gefehlt», sagte die Staatsanwältin. Ähnlich klang es vom Anwalt des Geschädigten: Seinen Klienten als kriminell zu bezeichnen, sei nicht absurd, sondern geschmacklos. Die Urteilsverkündung einige Stunden später zeigte, dass die Richterin die Schilderungen des Verteidigers nicht für plausibel hielt. Es könne nicht von einer Affekttat ausgegangen werden und der Versuch, eine solche zu kreieren, decke sich nicht mit den Aussagen des Angeklagten. Die Richterin sprach den Angeklagten in allen Punkten schuldig. Dabei ging sie über das geforderte Strafmass hinaus und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, sechs davon muss er absitzen. Hinzu kommen die von der Staatsanwaltschaft geforderten 90 Tagessätze à 30 Franken sowie eine Busse von 400 Franken. Zudem sprach die Richterin dem Geschädigten einen Schadenersatz von insgesamt rund 10’000 Franken zu. Auch das Auto des Verurteilten soll eingezogen werden. |
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| Bei der Grundsteinlegung der neuen Schwimmhalle waren Stadträtin Romana Heuberger, WIN4-Verwaltungsratspräsident Peter Uhlmann und WIN4-Verwaltungsrat Jürg Hofmann anwesend. (Bild: Yvonne Samsarova) |
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Neues Hallenbad mit Badeenten unter der Erde |
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Jahrelang suchte Winterthur nach einer Lösung für ein zweites Hallenbad. Nach dem Ja an der Urne im November 2024 wird im Sportcampus WIN4 nun gebaut. Am Donnerstag wurde der Grundstein gelegt – mit gelben Badeenten. von Yvonne Samsarova |
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«Die Winterthurer sind richtige Wasserratten, obwohl sie keinen See haben. Oder vielleicht gerade darum.» Mit diesen Worten brachte Stadträtin Romana Heuberger die Schwimmbegeisterung in Winterthur auf den Punkt. Laut den an der Veranstaltung präsentierten Umfrageergebnissen bezeichnet sich fast jede zweite Winterthurer:in als Schwimmer:in. Die neue Schwimmhalle im Sportbuisnesspark WIN4 soll zusätzliche Kapazitäten schaffen, sowohl für Freizeitsportler:innen als auch für das Lernschwimmen, den Schulunterricht und den Vereinssport. Am Donnerstagnachmittag wurde mit der Grundsteinlegung ein weiterer Schritt zur Realisierung des Projekts gefeiert. Zwei gescheiterte Anläufe Bis es so weit kommen konnte, brauchte es mehrere Anläufe. In Winterthur steht der Bevölkerung bisher nur das Geiselweid als öffentliches Hallenbad zur Verfügung. Doch bereits 2012 scheiterte die Idee, das Freibad Geiselweid im Winter mit einem verschliessbaren Cabriodach zu überdecken, an der Urne. 2019 folgte ein zweiter Versuch mit einer Traglufthalle. Auch dieses Projekt lehnte die Stimmbevölkerung mit rund 64 Prozent Nein-Stimmen ab. Die Suche nach einer Lösung ging weiter. Schliesslich setzte sich die Idee eines zweiten öffentlichen Hallenbads auf dem Areal des Sportparks Deutweg durch. Das Winterthurer Unternehmen WIN4 AG sollte die Schwimmhalle bauen und betreiben, während die Stadt diese mietet und sich an den Betriebskosten beteiligt. Obwohl der Stadtrat die Vorlage aus finanziellen Gründen zur Ablehnung empfahl, stimmten die Winterthurer:innen am 24. November 2024 mit 62,1 Prozent Ja zum zweiten Hallenbad und zur Mietlösung. Mehr Platz im Wasser Ende April reichte die WIN4 AG schliesslich das Baugesuch für das rund 30 Millionen Franken teure Projekt ein. Inzwischen sind die Bauarbeiten in vollem Gang. |
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| Die Bauarbeiten für das neue Hallenbad haben bereits begonnen. (Bild: Yvonne Samsarova) |
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Zum Abschluss der Grundsteinlegung wurden die Gäste selbst kreativ: Sie schrieben ihre Wünsche für die neue Schwimmhalle auf kleine gelbe Badeenten. Anschliessend sammelte ein Bagger die Enten mit seiner Schaufel ein und vergrub sie im Boden der neuen Schwimmhalle. Die Zeitkapsel soll irgendwann wieder ans Tageslicht kommen und an den Beginn des neuen Hallenbads erinnern. |
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| Die Gäste beschrifteten gelbe Badeenten mit ihren Wünschen für das neue Hallenbad. Anschliessend sammelten sie die Enten in einer Box, die als Zeitkapsel vergraben wurde. (Bild: Yvonne Samsarova) |
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Bis die Winterthurer Wasserratten ihre neuen Bahnen ziehen können, dauert es noch rund zwei Jahre. Im Oktober 2028 soll die Schwimmhalle ihre Türen öffnen und der Stadt mehr Platz im Wasser bieten. |
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| Horrorfilmnacht im Kino Cameo Buh! Eine Nacht lang gemeinsam gruseln, kreischen und bei Jump-Scares aus den Kinosesseln springen: Am Samstag, 24. Oktober, ab 23 Uhr, präsentiert «8 Hours of Horror» vier Überraschungsfilme aus dem Horror-Genre – mit Gratis-Kafi à discrétion und Kostümwettbewerb! Das originellste Grusel-Outfit gewinnt einen Preis (zum Mitmachen um 22.30 Uhr an der Kinokasse melden). |
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| | Neue städtische Ombudsfrau gefunden
Anja Künzler wird von der parlamentarischen Spezialkommission zur Wahl vorgeschlagen. Am 9. November soll sie für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Die Juristin und Mediatorin ist seit Mai 2023 stellvertretende Ombudsfrau des Kantons Zürich. Sie folgt auf Sabrina Gremli-Gafner, die seit 2020 im Amt ist. Die Ombudsstelle vermittelt bei Konflikten zwischen der Bevölkerung und der Stadtverwaltung. (zot) |
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| | 110’000 Franken für Klimaschutz-Projekte: Der Klimafonds von Stadtwerk Winterthur fördert drei neue Projekte. Die Firma «SilvoCultura» erhält 20’000 Franken für den Aufbau von Agroforstsystemen, also Bäumen und Sträuchern auf Landwirtschaftsflächen in der Region. 40’000 Franken gehen an die Winterthurer Firma «Heusser EDV» für die Weiterentwicklung ihrer Velokurier-Plattform. Weitere 50’000 Franken erhält die «Eurotube Foundation» für die Entwicklung eines Hochgeschwindigkeits-Transportsystems. Der Fördertopf stammt von freiwilligen Beiträgen der Stromkundschaft von Stadtwerk Winterthur. (zot) Fünf Personen ohne Velolicht gebüsst: Am Dienstag führte die Stapo an verschiedenen Standorten in der Stadt Lichtkontrollen bei Velos und E-Bikes durch und kontrollierte dabei 18 Personen. Fünf davon büsste sie wegen Fahrens ohne Licht, wie die Stapo in einer Medienmitteilung schreibt. Um die Sichtbarkeit der Velofahrer:innen zu verbessern, gab sie Anstecklichter und Speichenreflektoren an diese ab. |
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Rehe auf dem Friedhof ‒ ja oder nein?
 | Rehe auf dem Friedhof ‒ ja oder nein? Schon der Name sagt es: Auf einem Friedhof sollte es friedlich zu- und hergehen. Vandalismus geht gar nicht ‒ selbst wenn es sich bei den Tätern um Rehe handelt, die den Grabschmuck anknabbern. Auf diesen Standpunkt stellt sich die Stadt Winterthur. 100’000 Franken kosten neue Zäune und automatische Tore, welche die Stadt errichten möchte. Wohl hunderte Personalstunden wurden bereits für eine gross angelegte Vertreibungsaktion auf dem Friedhof Rosenberg aufgewendet. Geht es da noch um Frieden? (tz) |
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So, und nun wünsche ich dir gute Fahrt, egal, ob du mit dem Velo oder dem Auto unterwegs bist. Und denk dran: Einmal tief durchatmen ist meist eine gute Idee. Bis bald, Sebastian von WNTI |
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